Pressemitteilungen

 

 

 
12.05.2018

Öffentliche Ausschreibung

der Stadt Bad Nenndorf nach VOB:Maßnahme:Erneuerung der Fahrbahn und der Nebenanlagen in der Straße Rotrehre in Bad NenndorfLeistung:Erd- Straßen- und Kanalbauarbeiten (Vergabenummer 117/2018) Nähere Angaben erhalten Sie hier:

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09.05.2018

öffentliche Ausschreibung

der Stadt Bad Nenndorf nach VOB: Maßnahme:Ausbau Knotenpunkt B442 / Gehrenbreite in Bad NenndorfLeistung:Tief- und Straßenbauarbeiten (Vergabenummer 116/2018)Nähere Angaben erhalten Sie hier:

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25.04.2018

Öffentliche Ausschreibung

der Samtgemeinde Nenndorf nach VOB:Maßnahme:Grundschule Haste - Entwässerung und FreianlagenLeistung:Tief- und Pflasterarbeiten Außengelände Grundschule (Vergabenummer 122 / 2018)Nähere Angaben erhalten Sie hier:

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25.04.2018

Springer/in für KiTa Rehren gesucht

Die Samtgemeinde Nenndorf stellt zum nächstmöglichen Termin ein: für die Kindertagesstätte in Rehren A/R eine/n Springer/inmit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden; Entgeltgruppe S 8a Einstellungsvoraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung zur Erzieherin/ zum Erzieher oder einer gleichwertigen Ausbildung. Bewerben können sich auch Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger sowie Sozialassistentinnen und Sozialassistenten; Einsatzmöglichkeit und Bezahlung wird im Einzelfall geprüft.mehr...

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21.04.2018

Öffentliche Ausschreibung

der Samtgemeinde Nenndorf nach VOB: Maßnahme:Hauptstraße Haste Leistung:Neubau RW-Kanal (Vergabenummer 118/2018)Nähere Angaben erhalten Sie hier:

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20.04.2018

Kinderbetreuung: Schmidt zieht Zwischenbilanz

Eines der zentralen Themen im Wahlkampf von Mike Schmidt war die Kinderbetreuung in der Samtgemeinde Nenndorf. Zur Halbzeit seiner siebenjährigen Wahlperiode zieht Schmidt nunmehr eine Zwischenbilanz. „In den ersten dreieinhalb Jahren haben wir gemeinsam mit der Politik eine Menge für junge Familien in unserer Samtgemeinde bewegt“, zeigt sich Samtgemeindebürgermeister Schmidt zufrieden über die Entwicklung.Flächendeckend in der Samtgemeinde und in allen Betreuungsformen vom ersten Lebensjahr bis zur nachschulischen Betreuung habe es neue oder verbesserte Angebote gegeben, erklärt Schmidt.Am deutlichsten sind die Veränderungen in Bad Nenndorf im Bereich der Straße An der Feuerwehr erkennbar. Die von der Klax Niedersachsen geführte Krippe für 60 Kinder im Alter unter 3 Jahren ist nahezu fertiggestellt und in Teilen schon in Betrieb genommen. Direkt nebenan deuten Bagger und Erdhügel bereits auf den neu entstehenden Kindergarten für 100 Kinder hin. 50 Plätze wurden derweil aufgrund des dringenden Bedarfs bereits im vergangenen Jahr im Pavillon an der Außenstelle des Gymnasiums eingerichtet. Diese werden nach Fertigstellung vermutlich im Frühjahr 2019 in den Neubau integriert.Darüber hinaus wurde in der KiTa Hohnhorst 2017 eine Krippengruppe eingeweiht. Im Entdeckerhaus in der Bahnhofstraße wurden gemeinsam mit der Paritätischen Lebenshilfe durch Umstrukturierungen weitere Integrationsplätze sowohl für Kindergartenkinder als auch für Kinder unter 3 Jahren geschaffen.Im Jahr 2016 wurde der drohenden Schließung des von einem Elternverein geführten „Kleeblättchens“ entgegengewirkt, in dem die Samtgemeinde kurzerhand die Trägerschaft und das Personal auch für diese Einrichtung übernommen hatte.In diesem Jahr wird das Betreuungsangebot mit der Einrichtung eines Waldkindergartens erneut erweitert. „Es freut mich besonders, dass wir in unserer schnelllebigen Zeit nunmehr auch dieses naturnahe Alternativangebot in unserer Samtgemeinde schaffen“, freut sich Schmidt über 15 zusätzliche Kindergartenplätze im Haster Wald. In der Integrativen KiTa in Haste wird ebenfalls zum Sommer durch einen baulichen Eingriff eine Vormittagsgruppe für 20 Kinder zu einer Ganztagsgruppe für 25 Kinder umgewandelt.In der nachschulischen Betreuung konnte 2016 das Hortangebot in Bad Nenndorf von 50 auf 60 Plätze erweitert werden. Im vergangenen Jahr wurde dazu die Anschlussbetreuung an die Ganztagsschule einschließlich Ferienbetreuung eingeführt, die grundsätzlich für jedes Kind im Grundschulalter nutzbar ist und dieselben Betreuungszeiten bietet wie die Horte. „Damit ist die von der Politik geforderte engere Verzahnung von Hort und Ganztagsschule einen großen Schritt vorangekommen“, ist sich Schmidt sicher.Insgesamt sind durch die skizzierten Maßnahmen rund 230 Betreuungsplätze neu geschaffen oder optimiert worden.Schmidt betont allerdings, dass dies nur ein Zwischenschritt auf dem Weg zu einer bedarfsgerechten Kinderbetreuung ist. Die Samtgemeinde wachse in allen Gemeindeteilen. In Kürze werde die Einwohnerzahl von 18.000 erreicht. Um auf diese positive Entwicklung und sich verändernde Bedarfe berufstätiger Eltern zu reagieren, seien weitere Anstrengungen nötig, um ein flächendeckend bedarfsgerechtes und qualitiativ hochwertiges Betreuungsangebot in der Samtgemeinde zu schaffen.Dabei dürfen insbesondere wachsende Kommunen mit großem Handlungsbedarf von Bund und Land nicht allein gelassen werden, so Schmidt. Die vom Land beschlossene Gebührenfreiheit in Kindergärten dürfe nicht zu Lasten der Gemeinden gehen. Außerdem seien Investitionszuschüsse für Erweiterungen in Krippen und Kindergärten notwendig, um die Aufgaben ansatzweise bewältigen zu können, appelliert Schmidt.Aktuell laufen Gespräche mit den Nordgemeinden und Grundstückseigentümern, um in diesem Bereich weitere Kapazitäten im Krippen- und Kindergartenbereich zu schaffen. Schmidt zeigt sich zuversichtlich, dass hier noch in diesem Jahr Grundstücksübertragungen abgeschlossen werden und erste Planungsschritte erfolgen können.

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20.04.2018

Vollausbau der Straße Steinbrink

Baubeginn am 25.04.2018Die Straße Steinbrink wird im Zuge der Dorferneuerung neugestaltet. Der Ausbau der Straße erfolgt im Vollausbau, wobei Pflanzbeete und Parkbuchten angelegt werden. Der Baubeginn erfolgt ab dem Haus Nr. 20 in Richtung Beckedorfer Straße. Begonnen wird mit dem Austausch der Trinkwasserleitung im Gehweg und im Anschluss der Austausch des Regenwasserkanals in der Straße. Die Anlieger kriegen Ansprechpartner zur Baumaßnahme benannt. Wir bitten um Ihr Verständnis.

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20.04.2018

Wohnraumversorgungskonzept

Am Montag den 23.04.2018 tagt der Bauausschuss der Stadt Bad Nenndorf mit dem Planungs- und Umweltausschuss der Samtgemeine Nenndorf in gemeinsamer öffentlicher Sitzung. Die Sitzung findet um 19:00 Uhr im Haus Kassel, Raum Hofrat Schröter statt. Es wird über die Entwicklung von Wohnbauflächen in der Samtgemeinde beraten. Im Stadtgebiet Bad Nenndorf kann die Nachfrage an gewerblichen und Wohnbauflächen zurzeit nicht für jedes Segment bedient werden. Deshalb hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Bad Nenndorf mit Beschluss vom 21.06.2017 entschieden ein Entwicklungskonzept für Wohnen und Gewerbe zu beauftragen. Der Bedarf besteht zwar vordringlich in der Stadt Bad Nenndorf, dennoch ist ein Entwicklungskonzept für die Samtgemeinde beauftragt worden, denn als Mittelzentrum wird sich die Stadt Bad Nenndorf um die Ansiedlung von Gewerbe und Wohnbauflächen kümmern, bei den Wohnbauflächen sollten jedoch auch Flächen in den Mitgliedsgemeinden angeboten werden. Für neue Flächenausweisungen ist der Flächennutzungsplan zu ändern. Der Flächennutzungsplan liegt in der Planungshoheit der Samtgemeinde. Zudem stammen die letzten Planungsgrundlagen aus dem Jahr 2001, bei der Neuausweisung zusätzlicher Wohnbauflächen ist dem Landkreis Schaumburg als Genehmigungsbehörde der Bedarf nachzuweisen. Das ist mit dem Konzept nun möglich. Das Büro ALP aus Hamburg hat den Auftrag bekommen und das Wohnraumversorgungskonzept nun vorgelegt. Das Entwicklungskonzept setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Im Rahmen eines Wohnraumversorgungskonzeptes (Teil 1) wurden zunächst die analytischen und konzeptionellen Grundlagen für das zukünftige wohnungspolitische Handeln erarbeitet. Dieser erste Teil wird in gemeinsamer Sitzung des Bauausschusses der Stadt und des Planungs- und Umweltausschusses der Samtgemeinde öffentlich vorgestellt. Im zweiten Teil des Entwicklungskonzeptes für Wohn- und Gewerbeflächen in der Samtgemeinde Nenndorf wurden die bestehenden Innen- und Außenentwicklungspotenziale erfasst. Ziel ist es in der Samtgemeinde einen Gesamtüberblick über mögliche Flächen für den Wohnungsbau und Gewerbeflächen zu verschaffen. Der zweite Teil wird nicht öffentlich diskutiert, er dient als Entscheidungsgrundlage für die Gemeinden zur Entwicklung von Flächen. Im Einzelnen beinhaltet das Wohnraumversorgungskonzept eine Analyse, eine Prognose und Handlungsempfehlungen. Die Analyse wertet den Arbeitsmarkt mit Ein- und Auspendlern,  die Kaufkraft, den Demographischer Wandel, Wanderungen bis hin zum Wohnungsmarkt aus. Beim Wohnungsmarkt geht es um den Wohnungs- und Gebäudebestand, Miet- und Kaufpreise und die Entwicklungen der letzten Jahre. Aus der Analyse zu der Bevölkerungsentwicklung und der Nachfragestruktur an Wohnraum wurde von dem Büro ALP eine Wohnungsmarkprognose erstellen. Die Wohnungsmarktprognose basiert auf zwei Szenarien. Das Basis-Szenario geht von einer stabilen Entwicklung und einem insgesamt konstanten Zuzug aus. Im Gegensatz zum Basis-Szenario wird im Oberen Szenario von einer höheren Zuwanderung ausgegangen. Die Annahme ist, dass sich die Arbeitsmarktsituation vor Ort weiter positiv entwickelt, der Druck aus der Region Hannover weiterhin hoch bleibt und durch Maßnahmen zur Flächenentwicklung weiterhin Zuzüge generiert werden können. Für die Samtgemeinde besteht die Herausforderung darin, der hohen Nachfrage ein Wohnungsangebot sowohl im Bestand als auch durch Neubau entgegenzusetzen. Es wird preisgünstiger und bezahlbarer Wohnraum benötigt. Vor dem Hintergrund der sich anspannenden Wohnungsmarktsituation wird empfohlen mit einen Baulandbeschluss verbindliche Ziele für den Neubau von Wohnraum zu setzen. Mit einem politischen Beschluss kann festgelegt werden, in welcher Priorität und Größe Flächen zu entwickeln sind. Ebenso kann es Regelungen zur Verdichtung und Bauart geben und dass ein Teil der Wohnungen gefördert errichtet werden muss. Ein Baulandbeschluss geht damit weiter als eine Absichtserklärung, hat eine hohe Verbindlichkeit für alle beteiligten Akteure und stellt Transparenz für Investoren her. Im Stadtgebiet Bad Nenndorf kann die Nachfrage an gewerblichen und Wohnbauflächen zurzeit nicht mehr in jedem Segment bedient werden. Das Einfamilienhauswohngebiet Hinteres Hohefeld befindet sich in der Erschließung, mehr als die Hälfte der 120 Grundstücke sind reserviert, bzw. verkauft. Die Grundstücke des Wohngebietes Feldstraße sind verkauft. Welche Flächen für eine bauliche Entwicklung geeignet sind und wie der Bedarf überhaupt aussieht, soll das Entwicklungskonzeptes Wohnen und Gewerbe herausarbeiten. Das Konzept dient als Argumentationsgrundlage für die weitere Bauleitplanung der Samtgemeinde. Der Bedarf an Wohn- und Gewerbebauflächen besteht zwar vordringlich in der Stadt Bad Nenndorf, sollen Teilflächen des Konzepts jedoch durch Änderung des Flächennutzungsplanes für die bauliche Erschließung vorbereitet werden, ist der Änderung ein Gesamtkonzept für die Samtgemeinde mit aktuellen Analyse und Prognosedaten zugrunde zu legen. Als planungsauslösende Gemeinde soll deshalb die Stadt das Konzept für die Samtgemeinde finanzieren.

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23.03.2018

Neugestaltung des Friedhofes Rehren

Hier: Grün- und Pflasterarbeiten Der Friedhof Rehren wird im Zuge der Dorferneuerung in einzelnen Bereichen neugestaltet. Die Neugestaltung bezieht sich auf Pflaster- und Grünarbeiten. Die Bauarbeiten beginnen ab dem 26.03.2018 und werden voraussichtlich 2 Monate andauern.

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22.03.2018

Neugestaltung der Straße Steinbrink

Hier: Vollausbau der Straße inkl. Anlegung von Parkbuchten und Pflanzbeeten Die Straße Steinbrink wird im Zuge der Dorferneuerung neugestaltet. Der Ausbau der Straße erfolgt in 2 Bauabschnitten im Vollausbau, wobei Pflanzbeete und Parkbuchten angelegt werden. Es kann zu Beeinträchtigungen in der Erreichbarkeit der Grundstückszufahrten kommen. Der Beginn der Bauarbeiten für den 1.BA erfolgt ab dem 16.04.2018 und wird ca. bis Ende August andauern. Die Bauarbeiten für den 2.BA erfolgen unmittelbar.

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Kontakt

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