Pressemitteilungen

 

 

 
24.03.2017

Frau und Wirtschaft

Frau und Wirtschaft – Initiativtreffen in LauenhagenNetzwerken für den beruflichen (Wieder-) Einstieg, Umstieg und Aufstieg Die Koordinierungsstelle Frau und Wirtschaft lädt in Zusammenarbeit mit den Gleichstellungsbeauftragten der Samtgemeinden Sachsenhagen, Niedernwöhren und Nenndorf Frauen zum „beruflichen Netzwerken“ ein.Das kostenlose Initiativtreffen findet am Dienstag, 04. April 2017, von 9.00 bis 12.00 Uhrim Bauernhaus Hülshagen 10a in Lauenhagen statt. Eingeladen sind Frauen, die sich persönlich und beruflich neu orientieren, nach einer Familienphase den Wiedereinstieg in den Beruf planen oder sich durch eine veränderte Lebenssituation beruflich weiterentwickeln oder ganz neu finden möchten. Die individuellen, beruflichen Potenziale, Kompetenzen und Stärken der interessierten Frauen stehen dabei im Mittelpunkt. Erfahrungen und Tipps für die Bewerbung, die Arbeitssuche, die Selbstständigkeit und Vereinbarkeit von Beruf und Familie werden untereinander ausgetauscht und weitergegeben. Hierzu informieren Kirstin von Blomberg von der Koordinierungsstelle Frau und Wirtschaft und die Gleichstellungsbeauftragten Frau Deutsch aus Sachsenhagen, Frau Schütte aus Niedernwöhren und Frau Steege aus Bad Nenndorf über regionale Berufschancen, Arbeitgeber, Bewerbungsverfahren, Kinderbetreuung und den aktuellen Stellenmarkt und geben Hilfestellung durch ihre bestehende Netzwerke. Interessierte sind herzlich eingeladen und werden gebeten, sich bei der Koordinierungsstelle Frau und Wirtschaft telefonisch unter 0 51 51/585-10 08 oder per E-Mail unter frau-wirtschaft@weserberglandag.de anzumelden. Eine kostenlose Kinderbetreuung wird auf Anfrage (14 Tage im Voraus) für die Veranstaltung gestellt. Weitere Informationen über die Angebote der Koordinierungsstelle Frau und Wirtschaft im Wirtschaftsraum Weserbergland enthält die Homepage www.frau-wirtschaft-weserbergland.de.

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15.03.2017

Wegesperrung im Kurpark

Verkehrssicherungsrechtliche Wegesperrung im Kurpark Der im Kurpark befindliche „Carl-Thon-Weg“ muss aus Gründen der Verkehrssicherheit gesperrt werden. Hier befinden sich am Trassenbereich des Weges mehrere Bäume, welche in ihrer Standsicherheit stark eingeschränkt sind. Der Weg liegt im Landschaftsschutzgebiet. Aus diesem Grund müssen die Schutzzeiten für Fällungen eingehalten werden. Diese erstrecken sich von März bis Oktober. Der Weg beginnt im unteren Bereich an den Erlengrundteichen und läuft im oberen Bereich auf die sogenannte „Bubikopfallee“ zu. Das Erreichen der Cäcilienhöhe ist weiterhin über die „Bubikopfallee“ gesichert.

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14.03.2017

Büchereibericht

726 aktive Leserinnen und Leser in Bad Nenndorf Büchereibericht der Evangelisch-öffentlichen Bücherei Auch zu Beginn dieses Jahres stellte die Geschäftsführung der evangelisch öffentlichen Bücherei in Bad Nenndorf ihren Büchereibericht für das Jahr 2016 vor. Im Laufe des Jahres wurden 562 Medien neu eingestellt (207 Bilder-, Kinder- und Jugendbücher, 272 Bücher für Erwachsene, 70 CDs und 13 Spiele). 822 veraltete bzw. zerlesene Medien wurden aussortiert. Dies geschah im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Bibliotheksprogramms BVS im Januar 2016. Am 31.12.2016 verfügte die Bücherei über einen Bestand von 6633 Büchern, 776 CDs und 106 Spiele (insgesamt 7215 Medieneinheiten). Im Rahmen einer Initiative zur Integration von Flüchtlingen wurden Bilderbücher zur Verfügung gestellt. Zusätzlich sind mehrsprachige Kinderbücher, davon 10 in überwiegend arabischer Sprache, in der Bücherei verfügbar. Im Kalenderjahr 2016 hatte die Bibliothek 726 aktive Leser, darunter waren 310 Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren und 180 Leser ab 60 Jahren. Diese haben insgesamt 16.287 Entleihungen getätigt. Im Vergleich zum vergangenen Jahr haben sich die Leserzahlen somit erhöht. Jedes Medium wurde im Durchschnitt 2,2 Mal ausgeliehen. Der Büchereibericht für das Jahr 2016 lässt erkennen, dass sich die vielen ehrenamtlich geleisteten Stunden gelohnt haben. Ein großes Dankeschön geht an die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen Frau Schumacher, Frau Schröder, Frau Lojewsky, Frau Neunteufel, Frau Razik, Frau Borcherding und Frau Stumm. Der Dank gilt auch Frau Bewer und Frau Bleidistel, die im Laufe des Jahres neu zum Büchereiteam dazugekommen sind. Die Bücherei befindet sich im Haus der Begegnung, Hauptstraße 36 in Bad Nenndorf, und hat regelmäßig montags und mittwochs bis freitags von 15.00 -18.00 Uhr sowie sonntags von 11.30 – 12.30 Uhr geöffnet.

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15.02.2017

Informationsveranstaltung zur Städtebausanierung

Die Arbeiten im Rahmen der Städtebausanierung in Bad Nenndorf gehen gut voran. Die meisten geplanten Vorhaben sind umgesetzt worden, was die Nenndorfer Bürgerschaft sicher auch schon festgestellt hat, wenn sie sich im Zentrum von Bad Nenndorf aufgehalten hat. Neben der Sanierung noch einzelner Straßenteile steht als verbleibende Hauptaufgabe die Sanierung des ehemaligen Kurhauses an. Auf Grund des positiven Sanierungsstandes ist die Stadt Bad Nenndorf in die Lage versetzt worden, eine Neubewertung der Grundstückspreise im Sanierungsgebiet vornehmen zu können (vergleichbar mit einer Richtwertkarte). Hierzu wurde beim Gutachterausschuss des Katasteramtes Rinteln ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die Richtwerte zu Beginn der Sanierung und zum Abschluss der Sanierung festlegt. (Anfangs- und Endwerte). Dieses Gutachten liegt nun vor und hat auch finanzielle Auswirkungen auf die Eigentümer im Sanierungsgebiet. Nach dem Baugesetzbuch sind vom Eigentümer eines Grundstücks bei Abwicklung des Sanierungsverfahrens sogenannte Ausgleichsbeträge an die Gemeinde zu zahlen. Basis zur Berechnung dieser Ausgleichsbeträge ist der Unterschied zwischen dem Anfangs- und dem Endwert je qm Grundstücksfläche. Multipliziert man diese Differenz mit der Grundstücksgröße, erhält man den Ausgleichsbetrag. Dieser kann unterschiedlich ausfallen, da das Sanierungsgebiet in Zonen aufgeteilt ist, wobei je nach Lage des Grundstücks und Art der Sanierungsmaßnahme entsprechend unterschiedliche Endwertsteigerungen entstehen. Der Ausgleichsbetrag ist nach Abschluss der Sanierung zu entrichten. Die Gemeinde kann auch eine Ablösung im Ganzen vor Abschluss der Sanierung zulassen. Die Gemeinde soll auf Antrag des Ausgleichsbetragspflichtigen den Ausgleichsbetrag vorzeitig festsetzen, wenn der Ausgleichsbetragspflichtige an der Festsetzung vor Abschluss der Sanierung ein berechtigtes Interesse hat und der Ausgleichsbetrag mit hinreichender Sicherheit ermittelt werden kann Die Stadt Bad Nenndorf möchte den Eigentümern eines Grundstücks im Sanierungsgebiet im Rahmen einer Informationsveranstaltung die Ausgleichsproblematik genauer erläutern. Weiterhin stehen zur Beantwortung von Fragen die Vorsitzende des Gutachterausschusses, Frau Karin Wolters und Herr Michael Broermann vom Katasteramt in Rinteln zur Verfügung. Das Gutachten über die Anfangs- und Endwerte kann ab dem 20.2.2017 hier vorab eingesehen werden. Die Veranstaltung findet statt am Montag, den 6.3.2017 in der Wandelhalle in Bad Nenndorf. Die Veranstaltung beginnt um 18.30 Uhr. Hierzu lädt die Stadt herzlich ein und würde sich freuen, wenn recht viele Interessenten an der Informationsveranstaltung teilnehmen würden. Bad Nenndorf, 15.02.2017  

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31.01.2017

Weiterer Meilenstein in der Kinderbetreuung

Rat und Verwaltung der Samtgemeinde Nenndorf haben in den vergangenen Monaten zahlreiche Maßnahmen eingeleitet, um die Kinderbetreuung in der Samtgemeinde zu verbessern und an die rasant ansteigenden Einwohner- und Geburtenzahlen anzupassen.Neben dem neuen Feuerwehrhaus im Hinteren Hohefeld ist der Grundstein gelegt für eine neue Krippe, die Platz für 60 Kinder unter 3 Jahren bieten wird. Direkt daneben entsteht in Kooperation mit Klax Niedersachsen ein neuer Kindergarten für bis zu 100 Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung. Der Kindergarten Bahnhofstraße, der eigentlich in die neue KiTa einziehen sollte, bleibt an ihrem bisherigen Standort bestehen, um noch mehr Betreuungsplätze anbieten zu können. In Hohnhorst wird zum 01. März die neue Krippengruppe eingeweiht werden können.Aber nicht nur Krippe und Kindergarten hat die Samtgemeinde im Blick. Auch im Bereich der Nachmittagsbetreuung für Grundschulkinder haben Politik und Verwaltung einiges vor. Die politischen Gremien haben beschlossen, die parallel angebotenen Betreuungsmodelle Hort und Ganztagsschule enger miteinander zu verzahnen. Will heißen: Die im Betreuungsumfang bisher recht unterschiedlichen Angebote sollen einander näher gebracht werden. Während der Hort je nach Schule eine Betreuungszeit bis 16.30 Uhr oder 17.00 Uhr an 5 Tagen in der Woche und darüber hinaus eine Ferienbetreuung bietet, wird die Ganztagsschule bislang nur montags bis donnerstags bis 14.45 Uhr bzw. 15.00 Uhr angeboten. Eine Ferienbetreuung bietet die Ganztagsschule derzeit nicht.All das soll sich nach den Sommerferien ändern. Die Verwaltung hat in enger Abstimmung mit den Schulleitungen ein Modell entwickelt, dass für die nachschulische Betreuung dieselben Betreuungszeiten vorsieht wie der Hort. Auch die Ferienbetreuung, die bisher über das Jugendzentrum angeboten wird, soll dann über die nachschulische Betreuung durchgeführt werden.Die Verwaltung hat deshalb jetzt alle Eltern, deren Kinder im kommenden Schuljahr eine der beiden Grundschulen in der Samtgemeinde besuchen werden, angeschrieben und ihr Vorhaben geschildert. Im Abstand von drei bis vier Wochen sollen sich die Eltern dann in einem zweiten Schritt für das neue Angebot verbindlich anmelden können.Funktionieren soll das ganz so: Die offene Ganztagsschule bleibt wie bisher bestehen und kann von den Eltern auch weiterhin freiwillig und ohne die dem Hort angepasste verlängerte Betreuung in Anspruch genommen werden. Im Anschluss an die Ganztagsschule und am Freitag wird die Samtgemeinde dann eine zusätzliche Betreuung entsprechend der Hortzeiten einrichten.Organisatorisch handelt es sich also um zwei separate Angebote. „Davon werden die Kinder aber nicht viel mitbekommen“ betont Samtgemeindebürgermeister Mike Schmidt. Ihm ist wichtig, dass die Kinder nicht von einer Betreuungsform zur nächsten geschoben werden. Deshalb sollen auch Erzieherinnen und Erzieher eingesetzt werden, die bereits die Ganztagsschule verstärken und sich die Kinder somit nicht auf unterschiedliche Bezugspersonen einstellen müssen.Ein großer Vorteil der Anschlussbetreuung ist, dass das Angebot im Gegensatz zum Hort nicht begrenzt sein soll und für alle Kinder zur Verfügung steht.„Mit der Ausweitung der Ganztagsschule gelingt uns ein weiterer Meilenstein hin zu einer bedarfsgerechten und familienfreundlichen Kinderbetreuung vom ersten bis zum 10. Lebensjahr“ freut sich Schmidt. Der Verwaltungschef verheimlicht aber auch nicht, dass das neue Angebot mit Kosten verbunden sein wird. „Die Anschlussbetreuung an die Ganztagsschule ist eine freiwillig übernommene Zusatzaufgabe der Samtgemeinde, die erhebliche Kosten verursachen wird. Das lässt sich nur realisieren, wenn sich die Eltern anteilig an diesen Kosten beteiligen“.In welcher Höhe Gebühren erhoben werden, ist noch nicht entschieden. Sie wird aber deutlich unter den Hortbeiträgen liegen. Die offene Ganztagsschule wird weiterhin kostenlos sein.

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23.01.2017

Gedenktag

Anlässlich des Gedenktages der Opfer des Nationalsozialismus wird 27. Januar 2017 am Gedenkstein in der Kurhausstraße in Bad Nenndorf ein Trauergesteck in Namen der Stadt Bad Nenndorf und der Samtgemeinde Nenndorf niedergelegt.

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08.12.2016

Ausbau der Kampstraße

Die Sanierungsarbeiten in der Kampstraße sollten bis zum Ende des Jahres 2016 abgeschlossen sein. Der Abschluss dieser Arbeiten wird sich voraussichtlich bis Ende Februar 2017 hinauszögern. Als Ursachen wurden hierfür die Frosttemperaturen gemeldet, die ein Schweißen der Versorgungsleitungen von Westfalen Weser Energie fast unmöglich machen, aufgrund dieser resultierenden Verzögerungen verschiebt sich die Oberflächenherstellung der Straße und somit der Bauablauf der Firma Wilharm voraussichtlich bis zum Februar 2017. Die Arbeiten werden am 20.12.2016 für dieses Jahr eingestellt und sollen am 9.01.2017 wieder aufgenommen werden, vorausgesetzt das Wetter ist günstig. Wir bitten um ihr Verständnis

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30.11.2016

Gartengeräte für die Grabpflege

Besen, Harke, Spaten & Co. auf dem Friedhof Bad Nenndorf  Gute Nachrichten aus dem Rathaus:Wie Samtgemeindebürgermeister Mike Schmidt  der Presse berichtet, wurden auf Wunsch des Behinderten- und Seniorenbeirats Gartengeräte für die Grabpflege angeschafft.Die Gartengeräte sind an drei Stellen auf dem Friedhof Bad Nenndorf an einem entsprechenden Gestell angebracht (an der Friedhoskapelle, an der linken Wasserentnahmestelle Buchenallee sowie unten am Holzhäuschen) und stehen ab sofort allen Friedhofsnutzern unentgeltlich leihweise zur Verfügung.Samtgemeindebürgermeister Mike Schmidt kann gut nachvollziehen dass ältere Bürger, die auf dem Friedhof ein Grab besuchen und pflegen möchten, erleichtert sind, wenn sie die Geräte nicht von zu Hause mitbringen müssen.Erwartet wird von allen Friedhofsbesuchern, dass die entliehenen Gartengeräte ordnungsgemäß wieder zurückgehängt werden.

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17.11.2016

Weihnachtsbaum-beleuchtung

Sperrung der Parkflächen in der Kurhausstraße und Am ThermalbadErneuerung der WeihnachtsbaumbeleuchtungOrt: Kurhausstraße und Am Thermalbad Die Weihnachtsbaumbeleuchtung wird in dem Zeitraum vom 22.11.-23.11.2016 von einer auswärtigen Firma wieder instand gesetzt, hierzu ist die Sperrung der Parkflächen in den oben genannten Straßen notwendig.Die Parkflächen werden zu folgenden Zeiten gesperrt.Kurhausstraße am 22.11.2016 ab 7:00 Uhr für 24 StundenAm Thermalbad am 23.11.2016 ab 7:00 Uhr für 24 Stunden.Bitte halten Sie die entsprechenden Parkflächen zu den oben genannten Zeiträumen frei, so dass ein ungehindertes Arbeiten erfolgen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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09.11.2016

Ablesen der Wasserzähler

Ablesen der Wasserzähler In der Samtgemeinde NenndorfIn der Zeit von 15.11.2016 bis 30.11.2016 werden in der Samtgemeinde Nenndorf die aktuellen Stände der Wasserzähler durch die bestellten Ableser abgelesen.Die Ablesung kann auch am Wochenende und in den Abendstunden erfolgen. Jeder Ableser kann sich auf Verlangen ausweisen. Die Samtgemeinde bittet darum, den Ablesern ungehinderten Zutritt zu den Wasserzählern zu gewähren.Sollte der Ableser niemanden antreffen, so sind die Zählerstände dem Steueramt der Samtgemeinde Nenndorf selbst mitzuteilen. Sofern bis zum 10.12.2016 kein Zählerstand vorliegt, wird der Verbrauch geschätzt. Eine nachträgliche Korrektur wird nur bei erheblichen Abweichungen von der Schätzung vorgenommen.

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Kontakt

Samtgemeinde Nenndorf
Rathaus I

Rodenberger Allee 13
Rathaus II
Poststraße 4
31542 Bad Nenndorf

Telefon: 05723 704-0
Telefax: 05723 704-55
E-Mail: info@nenndorf.de