Pressemitteilungen

 

 

 
22.02.2016

Zukunftstag 2016

Am Donnerstag, den 28.04.2016 findet niedersachsenweit wieder der Zukunftstag für Mädchen und Jungen zur Berufsorientierung statt. Auch dieses Jahr lädt die Samtgemeinde Nenndorf ein, interessierten Jugendlichen den abwechslungsreichen Alltag unserer Verwaltung näher zu bringen. Die Auszubildenden haben ein spannendes und vielseitiges Programm erarbeitet und werden alle Teilnehmer am Zukunftstag zentral begleiten. Im Laufe des Tages werden die Teilnehmer einen Einblick ins Berufsleben und von der Arbeit in einer Verwaltung bekommen. Um eine Anmeldung unter Angabe des Namens, des Alters und der Telefonnummer wird vorab per E-Mail an azubi-ordnungsamt@bad-nenndorf.de bis zum 14.04.2016 gebeten. Von einer erneuten Teilnahme bitten wir abzusehen, um auch anderen Interessierten ein Kennenlernen der Behörde zu ermöglichen.

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19.02.2016

Baumfällungen

BaumfällungenHier: Parkstraße und Kampstraße Nach einer Überprüfung der Bäume in der Kamp,- und Parkstraße, für die vorgesehenen Baumaßnahmen in diesem Jahr, hat sich ergeben, dass ein Teil der Straßenbäume krank und abgängig sind. Aus diesem Grund werden Baumfällungen in den oben genannten Straßen durchgeführt.Die Fällungen beginnen voraussichtlich am Dienstag den 23.2.2016 und enden am selben Tag.Im Bereich der Parkstraße wird der gesamte rechte Parkstreifen für die Dauer der Fällungen gesperrt sowie die hinteren linken Behindertenaufstellflächen.Die gefällten Bäume werden im Zuge der Baumaßnahmen nachgepflanzt.Um Verständnis für die durch die Maßnahme auftretenden Verkehrsbehinderungen in der Kampstraße und Parkstraße wird gebeten.

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18.02.2016

Aufdringliches Betteln

Aufdringliches Betteln in der Bad Nenndorfer Innenstadt.Seit einiger Zeit kommt es in der Bad Nenndorfer Innenstadt immer wieder zu aufdringlichem Betteln. Dies belästigt die Passanten in argem Maße und ist darüber hinaus gemäß der Gefahrenabwehrverordnung der Samtgemeinde Nenndorf verboten. Dieser Unsitte will die Verwaltung nun ein Ende setzen.Da das Verhängen eines Bußgeldes oder Ähnliches in solchen Fällen keine Wirkung hat, erwägt die Verwaltung die Anordnung einer Ersatzzwangshaft zur Lösung des Problems. Um diese durchsetzen zu können, braucht es aber mehrere Verfahrensschritte und vor allem die Dokumentation erneuter Verstöße. Deswegen ist es auch notwendig, dass belästigte Bürgerinnen und Bürger entsprechende Vorfälle als Ordnungswidrigkeit bei der Polizei anzeigen.Sollte auch diese Maßnahme keinen Erfolg einbringen, prüft die Verwaltung die Anordnung von Platzverweisen für die Bad Nenndorfer Innenstadt.

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18.02.2016

HelpTo - Hilfe-Portal für Flüchtlinge & Bedürftige

HelpTo ist das erste Hilfe-Portal für Flüchtlinge & Bedürftige. Es bringt engagierte Bürger/innen, Initiativen, Organisationen, Kommunen und Unternehmen mit Flüchtlingen & Bedürftigen zusammen. Auf HelpTo kann man sich aktiv in die Flüchtlings - Hilfe einbringen, egal ob es sich um Sachspenden, ehrenamtliches Engagement oder die Vermittlung von Arbeit oder Wohnungen handelt. Mit wenigen Klicks kann man selbst eigene Angebote oder Gesuche einstellen und auf vorhandene Einträge reagieren. HelpTo ermöglicht einen direkten Kontakt zwischen Helfenden und Hilfesuchenden und bildet eine zentrale Anlaufstelle im Netz. Unter folgendem Link ist "HelpTo - Schaumburg" zu finden: http://shg.helpto.de/de/sf

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17.02.2016

Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen

Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen im Ortszentrum von Bad Nenndorf -          Stand des Sanierungsverfahrens-          Erhebung von AusgleichsbeträgenDie Arbeiten im Sanierungsgebiet der Stadt Bad Nenndorf gehen gut voran. Straßen wie die Kurhausstraße, die Hauptstraße, die Straße „Am Thermalbad“, die Fußgängerzone, Teile der Horster Straße und die Kurpromenade sind neu hergerichtet worden. Derzeit befinden sich noch der Zentrale Platz und Teile der Bahnhofstraße  im Ausbau. Im Frühjahr dieses Jahres werden diese Maßnahmen zum Abschluss gebracht. Für dieses Jahr ist vorgesehen, gemäß dem Sanierungsplan Teile der Kampstraße (ab Straße „ Am Thermalbad“ bis zur Fußgängerzone) und die „Untere Parkstraße“  (Schittek- Brunnen“ bis Einmündung Kurpromenade) auszubauen. Eine weitere enorme Aufgabe besteht in der Modernisierung des ehemaligen Kurhauses. Diese Modernisierung wird ebenfalls mit Mitteln der Städtebausanierung mitfinanziert. Die Vorbereitungen hierzu laufen. Von Eigentümern der im Sanierungsgebiet  liegenden Grundstücke wird nun des Öfteren an die Verwaltung die durchaus berechtigte  Frage herangetragen, was es mit den in der Bürgerinformationsveranstaltung am 22.10.2013 angesprochenen Ausgleichsbeträgen auf sich hat. In dieser Veranstaltung hatte die Verwaltung mitgeteilt, dass die im Sanierungsgebiet liegenden Eigentümer zu sogenannten Ausgleichsbeträgen herangezogen würden. Ausgleichsbeträge werden gemäß dem Baugesetzbuch auf Grund der angenommenen Wertsteigerungen der im Sanierungsgebiet liegenden Grundstücke von den betreffenden Eigentümern erhoben. Sie ermitteln sich aus der Differenz zwischen dem qm- Wert der Grundstücke zu Beginn des Sanierungsverfahrens und dem Wert zum Abschluss des Sanierungsverfahrens.  Basis ist hierfür die Bodenrichtwertkarte, die vom Katasteramt Rinteln erstellt wird. Straßenausbaubeiträge werden im Sanierungsgebiet nicht erhoben. Ein Ende des Sanierungsverfahrens ist nun absehbar. Die Gesamtmaßnahme wird vermutlich in den Jahren 2020/ 2021 abgeschlossen sein, es sei denn, es werden noch weitere Maßnahmen hinzukommen. Bezüglich der Ausgleichsbeträge bedeutet dieses grundsätzlich, dass erst nach Abschluss des Sanierungsverfahrens eine Abrechnung der Ausgleichsbeträge erfolgen wird. Da jedoch der größte Teil der geplanten Maßnahmen erfolgt ist, kann schon zum jetzigen Zeitpunkt eine Bewertung im Sanierungsgebiet vorgenommen werden. Das Katasteramt in Rinteln ist daher beauftragt worden, im Rahmen eines zu bildenden Gutachterausschusses die Endwerte  für eine aktuelle Richtwertkarte zu erstellen. Da diese Ermittlungen das gesamte Sanierungsgebiet umfassen, wird mit einem Ergebnis frühestens im Sommer 2016 gerechnet.  Die Verwaltung plant, nach Erstellung des neuen Gutachtens eine weitere Bürgerinformationsveranstaltung einzuberufen. Hier soll das Ergebnis der neuen Grundstückswertermittlung vorgestellt werden. Dazu wird rechtzeitig geladen. Ein wesentlicher Teil der Veranstaltung wird dabei sein, den Eigentümern  die Möglichkeit einer Ablösevereinbarung zu offerieren.  Näheres wird in der Veranstaltung vorgetragen.

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16.02.2016

Mikrozensuserhebung (Haushaltsbefragung 2016)

Seit 1957 werden Mikrozensusbefragungen durchgeführt, um schnell und zuverlässig bevölkerungs- und erwerbsstatistische Daten und deren Veränderungen ermitteln zu können. Bei dieser amtlichen statistischen Erhebung wird 1 % aller Haushalte befragt. Mikrozensuserhebung (Haushaltsbefragung 2016)

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23.01.2016

Baumpflegearbeiten

Baumpflegearbeiten und Baumfällungen Vorplatz und Parkplatz am Bahnhof,Agnes-Miegel-Platz und Hinter den HöfenIm Bereich der Grünanlagen des Vorplatzes und des Parkplatzes am Bahnhof an derBahnhofstraße, am Agnes-Miegel-Platz und Hinter den Höfen sind ausverkehrssicherungsrechtlichen Gründen Baumpflegemaßnahmen und Baumfällungenerforderlich. Die Maßnahmen im Bereich des Vorplatzes und Parkplatzes am Bahnhofwerden vom 25.01.2016 bis voraussichtlich 27.01.2016 sowie Agnes-Miegel-Platz undHinter den Höfen vom 28.01.2016 bis voraussichtlich 29.01.2016 jeweils in der Zeitvon 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr durchgeführt. Aufgrund der Maßnahmen sind kurzeStraßensperrungen unvermeidbar.

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20.01.2016

Winterdienst-pflichten

Da noch weitere winterliche Tage anstehen, möchte die Samtgemeinde Nenndorf alle Anlieger und Hinterlieger öffentlicher Straßen auf ihre Straßenreinigungspflichten aufmerksam machen.Bei Schneefall und/oder Eisglätte sind die Anlieger verpflichtet die Gehwege und Gossen vor Ihrem Grundstück in einer Breite von 1,50 Meter von Schnee und Eis zu befreien und mit abstumpfenden Mitteln (ausgenommen reine Salze) abzustreuen. Die Reinigung muss bis spätestens 09.00 Uhr morgens erfolgt sein und ist bei Bedarf im Laufe des Tages zu wiederholen. Bei Straßen ohne Gehweg, beispielsweise in verkehrsberuhigten Bereichen, ist ein ausreichend breiter Streifen neben der Fahrbahn schnee- und eisfrei zu halten.Die geräumten Schnee- und Eismassen sind so zu lagern, dass weder der öffentliche Verkehr noch die Nachbarn hierdurch behindert werden. Bei Verstößen gegen die Räum- und Streupflicht können Bußgelder verhängt werden. Die komplette Straßenreinigungssatzung kann im Internet unter www.nenndorf.de abgerufen werden.

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20.01.2016

Gedenkfeier

Anlässlich des Gedenktages der Opfer des Nationalsozialismus findet am Mittwoch, 27.Januar 2016 um 17.30 Uhr am Gedenkstein in der Kurhausstraße in Bad Nenndorf eine Gedenkfeier statt. Aus diesem Anlass wird am Mahnmal ein gemeinsames Gesteck von Stadt und Samtgemeinde niedergelegt.

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26.11.2015

Flüchtlings-unterkünfte

Die Stadt Bad Nenndorf wird ihre Wohnungen in den beiden städtischen Deisterweg-Wohnhäusern zur Vermietung an Flüchtlinge zur Verfügung stellen.Zuvor werden noch die Elektroanlagen überholt und zum Teil Möbel eingebaut.Der ursprünglich vorgesehene Verkauf des Ensembles ist auf einen späteren Zeitpunkt verschoben worden.

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Kontakt

Samtgemeinde Nenndorf
Rathaus I

Rodenberger Allee 13
Rathaus II
Poststraße 4
31542 Bad Nenndorf

Telefon: 05723 704-0
Telefax: 05723 704-55
E-Mail: info@nenndorf.de