Pressemitteilungen

 

 

 
27.08.2019

Verkehrsregeln werden unter die Lupe genommen

In den vergangenen Monaten haben Politik und Verwaltung intensiv das von einem externen Büro erstellte Verkehrskonzept für die Stadt Bad Nenndorf diskutiert. Zu den beschlossenen Änderungen gehören unter anderem die generelle Ausweisung der Wohngebiete als Tempo 30-Zonen bzw. verkehrsberuhigte Bereiche, die Sicherung der Schulwege und der Bereiche vor den Kindertagesstätten, sowie die Anpassung der ausgewiesenen Geh- und Radwege entsprechend der neuen Rechtslage.Um die vorhandenen und noch fehlenden Verkehrsschilder insgesamt überprüfen zu können, wird die Verwaltung in den kommenden Wochen das gesamte Stadtgebiet begehen und die Regelungen in den jeweiligen Straßen protokollieren.Anwohner, denen ein fehlendes oder irreführendes Verkehrszeichen in ihrer Straße aufgefallen ist, können dies im Rathaus unter Tel. (05723) 704-0 oder info@bad-nenndorf.de mitteilen. Die Hinweise werden im Zuge der Besichtigung berücksichtigt. Bad Nenndorf, den 26.08.2019 Schmidt

mehr

 
26.08.2019

Vergabe von Baugrundstücken in der Stadt Bad Nenndorf für Gewerbe

Die Stadt Bad Nenndorf verkauft in Bad Nenndorf, in der Gehrenbreite 30 Gewerbegrundstücke zwischen 1.400 m² und 5.400 m² einem Kaufpreis von 59,-- €/m² erschlossen. Im Kaufpreis enthalten sind die Erschließungsbeiträge, die Abwasserbeiträge (Schmutz- und Regenwasser) ohne Hausanschlusskosten sowie die Wasserversorgungsbeiträge ohne Hausanschlusskosten. Zum jeweiligen Kaufpreis sind vom Käufer die Vermessungskosten und die Kosten für die Durchführung des Kaufvertrages zu übernehmen. Die Bewerbungsunterlagen inkl. Bewerbungsbogen können schriftlich bei der Stadt Bad Nenndorf, Rodenberger Allee 13, 31542 Bad Nenndorf, telefonisch unter 05723/704-34 bw. 05723/704-31, per Fax unter 05723/704-67 bzw. 05723/704-55 oder per Email: marina.bartel@bad-nenndorf.de  bzw. annette.stang@bad-nenndorf.de angefordert werden. Ferner stehen die Bewerbungsunterlagen inkl. Bewerbungsbogen im Internet unter www.nenndorf.de/Bauen und Wirtschaft/Gewerbegebiet südlich und nördlich der Gehrenbreite zur Verfügung. Über die Zuteilung entscheidet der Verwaltungsausschuss. Als Bewerbung dient der Bewerbungsbogen. Die Bewerbungszeit endet am 20.09.2019

mehr

 
06.08.2019

Samtgemeinde Nenndorf stellt zwei Auszubildende ein

Die Samtgemeinde Nenndorf hat zum 01.08.2019 zwei Auszubildende eingestellt. Herr Fabian Lübke und Frau Johanna Lockemann werden für den Beruf des / der Verwaltungsfachangestellten in der Kommunalverwaltung ausgebildet. Wie bereits in den vergangenen Jahren waren sich Politik und Verwaltung einig, der Verantwortung als öffentlicher Arbeitgeber zur Schaffung von Ausbildungsplätzen nachzukommen. Die Auswahl der Bewerber/innen nach öffentlicher Ausschreibung der Ausbildungsplätze erfolgte aufgrund der Bewerbungsunterlagen, den in persönlichen Gesprächen gewonnenen Eindrücken, sowie den Ergebnissen einer Eignungsuntersuchung für den Bereich Verwaltung. Für die Ausbildung zur / zum Verwaltungsfachangestellten sind 101 Bewerbungen eingegangen. Die Auszubildenden der Verwaltung werden während der ersten Tage durch die Auszubildenden Julia Krause, Lara Heßmert, Larissa Willmann und Linda Schellmann betreut. In dieser Zeit werden ihnen die Samtgemeinde sowie alle für die Ausbildung relevanten Örtlichkeiten nahe gebracht. Die Auszubildenden lernen sämtliche Bereiche der Kommunalverwaltung kennen. In den einzelnen Ämtern und Abteilungen werden sie durch die Ausbilder/innen angeleitet und haben so die Möglichkeit, das durch den Besuch der Berufsschule in Stadthagen, der Studiengänge des Nds. Studieninstituts Hannover, sowie des dienstbegleitenden Unterrichts beim Landkreis Schaumburg erworbene theoretische Wissen in die Praxis umzusetzen. Die Samtgemeinde Nenndorf bildet regelmäßig über Bedarf aus, so dass nach Abschluss der Ausbildung eine Übernahme in ein Arbeitsverhältnis nicht garantiert werden kann. Allerdings zeigen die Erfahrungen der vergangenen Jahre, dass eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung letztlich den Einstieg in das Berufsleben, auch bei anderen Arbeitgebern, ermöglicht.  

mehr

 
01.08.2019

Start der Erschließung und Vermarktung des Gewerbegebiets

Die Stadt Bad Nenndorf startet mit der Erschließung und Vermarktung des Gewerbegebiets „Südlich und nördlich Gehrenbreite“. Die Nachfrage nach gewerblichen, kleinteiligen Grundstücken ist groß. Deshalb hat die Stadt angrenzend an das „Gewerbegebiet Nord“ seit 2013 Grunderwerb getätigt, denn es gibt keine verfügbaren Gewerbegrundstücke im Stadtgebiet. Das neue Gewerbegebiet „Südlich und nördlich Gehrenbreite“ grenzt östlich direkt an das bestehende Gewerbegebiet und füllt städtebaulich die Lücke zwischen dem Ortsrand und der B 442. Der Knotenpunkt zur Erschließung des Gewerbegebietes ist gerade ausgebaut worden. Die Erschließung gewerblicher Bauflächen ist in aller Regel für eine Kommune nicht wirtschaftlich darzustellen. Hohe Einstiegspreise beim Grunderwerb und fortlaufende Kostensteigungen im Kanal- und Straßenbau haben die Stadt Bad Nenndorf zunächst dazu veranlasst für die südliche Fläche einen Nutzer zu suchen, der das Grundstück in Gänze kauft. Im Nachhinein muss man sagen, dass die Interessenten sich über lange Zeit das Grundstück reserviert hatten um letztendlich doch an anderer Stelle zu investieren. Gründe waren die Nähe zur Wohnbebauung, die nur wenige Schallimmissionen zulässt. Ein Dreischichtbetrieb, welchen größere Betriebe nutzen wollten, ist in dieser Lage nicht möglich. Auch produzierende Betriebe mit Geruchsimmissionen und Logistiker passen nicht in die Kurstadt. Nachdem nun über drei Jahre versucht worden ist einen passenden Nutzer zu finden, hat die Politik im letzten Jahr entschieden, das Gebiet selbst zu erschließen und für klein- und mittelständische Unternehmen zur Verfügung zu stellen. In den letzten Jahren wurden 2,3 Mio. € in den Grunderwerb investiert, nun sind weitere Mittel in Höhe von 3,5 Mio. € für die Erschließung aufzuwenden. Mit Fördergeldern ließe sich Erschließungslast der Stadt senken. Der Landkreis Schaumburg liegt im GRW-Zielgebiet. Aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW) werden Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur gefördert. Die Stadt hat die Erschließungsmaßnahmen zur Förderung bei der NBank angemeldet und erhofft sich eine Bezuschussung. Durch eine innere Erschließung der großen Fläche bietet sich die Chance kleinteilig zu Parzellieren und Unternehmen aus dem Dienstleistungsbereich und Handwerk anzulocken. Hierzu liegen bereits entsprechenden Anfragen vor. Solche Unternehmen passen gut in die Kurstadt, denn sie sind nicht lärmintensiv, die Leistung wird in aller Regel nur tagsüber angeboten. Die Baukörper sind kleiner und damit als Übergang zur freien Landschaft besser einzufügen. Wenn produziert wird, würde es Dinge sein, die aufgrund der Grundstücksgrößen einen kleineren Umfang und somit wenige schädliche Einwirkungen auf die Umwelt haben. Die Restrektionen des Gewerbegebietes sind für diese Interessentengruppe nicht entscheidend, wichtiger ist die Lage der Fläche. Dienstleister wollen einen Standort der für Mitarbeiter gut erreichbar ist, denn kleine Unternehmen haben bezogen auf die Fläche eine größere Mitarbeiterzahl als produzierendes Großgewerbe oder Logistiker. Der naheliegende DB- Haltepunkt ist deshalb für die ausgewählte Lage des Gewerbegebietes ein Pluspunkt. Für die Lieferanten wiederum punkten die Nähe zur Autobahn und die Lage an der B 442. Die momentane Parzellierung teilt die 7,7 ha Nettobauland in 31 Grundstücke mit Größen zwischen 2.000 – 5.000 m² ein. Die Grundstücksgrößen sind noch flexibel zu verändern. Für erste Grundstücke liegen Letters of Intent vor. Aufgrund der Nachfragen lässt sich prognostizieren, dass in dem Gewerbegebiet bis zu 500 Arbeitsplätze entstehen könnten. Die Stadt wird die Gewerbegrundstücke kurzfristig öffentlich ausschreiben. Damit beginnt die offizielle Bewerbungsfrist zu den Grundstücken. Alle bislang vorliegenden Interessenten werden angeschrieben um zu erfragen ob das Interesse noch vorliegt.Für die Rechtsgrundlage sind zwei Bebauungspläne im Verfahren. Der Bebauungsplan Nr. 92, 1. Änderung „Südlich Gehrenbreite“ wird im September 2019 rechtskräftig. Der Bebauungsplan Nr. 97 „Nördlich Gehrenbreite“ erlangt spätestens im Dezember 2019 die Rechtskraft. Die Bebauungspläne liegen zurzeit zur Einsichtnahme aus und können auf der Homepage der Samtgemeinde eingesehen werden. Die Stadt erschließt und vermarktet die Baugrundstücke selbst. Politisch beschlossen ist es, die Grundstücke zu einem angemessenen Preis in Höhe von 59 €/m² Nettobauland zu verkaufen. In dem Preis sind bereits Abwasser-, Wasser und Erschließungs- und Ausgleisbeiträge berücksichtigt, sodass die Grundstücke voll erschlossen verkauft werden. Für die Käufer stellt das Planungssicherheit für Finanzierungsgespräche dar. Für Käufer eines Grundstücks in dem Gewerbegebiet kann die einzelbetriebliche Förderung von der NBank von Interesse sein. Denn in dem GRW-Fördergebiet werden nicht nur die Erschließungsmaßnahmen gefördert sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch die Betriebe selbst. Hier berät die Wirtschaftsförderung beim Landkreis Schaumburg. Die Erschließungsmaßnahmen beginnen zeitnah noch im Herbst, sodass die Grundstücke im Frühjahr 2020 bebaut werden können. Rückfragen zu den gewerblichen Bauflächen können bei Frau Bartel T 05723 704 34 oder Frau Stang T 05723 704 31 gestellt werden.  

mehr

 
31.07.2019

Informationen zur Stadtwette

Alle Informationen zur Stadtwete sind auf der Internetseite des Jugendbeirates unter www.projugend.info zu finden.

mehr

 
31.07.2019

NDR Stadtwette: Parkplätze werden eingerichtet

Am Samstag gastiert der NDR auf seiner Sommertour in Bad Nenndorf. Ab 18.30 Uhr wird die Stadtwette eingelöst, anschließend treten Boney M. auf der großen Live Bühne im Kurpark auf. Die Stadt und der NDR rechnen an diesem Tag mit rund 10.000 Besucherinnen und Besuchern.Damit die Innenstadt nicht übermäßig durch ankommende Fahrzeuge der Gäste beansprucht wird, richtet die Stadt Sonderparkplätze an der Kreuzung Drei Steine sowie im Bereich des Bahnhofes ein. Die Polizei wird an den Verkehrswegen, die in die Innenstadt führen, Straßensperren einrichten, damit die Besucherströme auf die umliegenden Parkflächen geleitet werden und kein unnötiges Verkehrsaufkommen in der Innenstadt entsteht.Stadtdirektor Mike Schmidt stellt klar, dass es sich bei den Straßensperren ausschließlich um eine Schutzmaßnahme für die Anwohnerinnen und Anwohner der Innenstadt handelt. Selbstverständlich können die privaten Wohnungen und die Gewerbebetriebe jederzeit angefahren werden. Es handelt sich keineswegs um Personenkontrollen oder generelle Sperrgebiete, wie es einige Bewohner vielleicht noch aus der zurück liegenden Zeit der Großdemonstrationen in schlechter Erinnerung haben.Es wird um Verständnis gebeten, dass die Polizei gegebenenfalls Verkehrsteilnehmer nach dem Zieort befragen wird, um Besucher der Sommertour von Anliegern der Innenstadt unterscheiden zu können. Schmidt geht davon aus, dass durch diese Maßnahme die Verkehrslage in der Innenstadt trotz des großen Besucheraufkommens entspannt bleiben wird.

mehr

 
16.07.2019

Neues Dienstfahrrad

Die Samtgemeinde hat seit letzter Woche ein Dienstfahrrad. Alle Bediensteten der Samtgemeinde können somit künftig den Weg zu innerörtlichen Außenterminen mit dem Fahrrad zurücklegen. Für längere Strecken wird natürlich weiterhin ein Dienstwagen genutzt. Das Dienstfahrrad stellt eine günstige und umwelt- sowie klimaschonende Alternative zu den Dienstwagen dar; auch dürften die Bediensteten innerorts mit dem Fahrrad ebenso schnell, wie mit einem PKW sein. Die Vorbildwirkung ist hoffentlich nicht zu unterschätzen. Vielleicht wird der ein oder andere dadurch animiert, für kurze Strecken auch ein Fahrrad anstatt ein Auto zu nutzen. In naher Zukunft wird die Samtgemeinde noch ein weiteres Fahrrad erhalten.

mehr

 
04.07.2019

Interaktiver Haushalt

Hier können Sie die Haushaltsdaten der Samtgemeinde Nenndorf abrufen! Haushaltspläne

mehr

 
01.07.2019

Baumaßnahme in der Rodenberger Allee

In den kommenden Wochen werden im Bereich der Rodenberger Allee Erneuerungen der Gasleitungen vorgenommen. Die Arbeiten werden im Straßen- und Gehwegbereich durchgeführt, sodass die Rodenberger Allee für die Baumaßnahme halbseitig gesperrt werden muss.Die Maßnahme erstreckt sich über 3 Bauabschnitte und wird voraussichtlich insgesamt 3 Monate dauern; beginnend an der Straße Hinter den Höfen.

mehr

 
07.06.2019

Öffnung der Kreuzung Gehrenbreite / B442

Außerbetriebnahme der mobilen Lichtsignalanlage Gehrenbreite / B442 Für die kommenden 2 Wochen; Beginn ab dem 06.06.2019 16:00 Uhr bis zum 30.06.2019 wird die mobile Lichtsignalanlage an der Gehrenbreite / B442, zur Leitung des Verkehrs außer Betrieb genommen. Die Bauarbeiten wurden weitestgehend fertig gestellt, der Verkehr wird über die entsprechenden Verkehrsschilder geleitet. Die besondere Beachtung gilt hierbei, dass in dem Kreuzungsbereich die Geschwindigkeit des Fahrzeugverkehrs 30 km/h beträgt. Ebenso ist die Aufmerksamkeit auf querende Radfahrer und Fußgänger zu richten. In den kommenden 2 Wochen erfolgt die Inbetriebnahme der neuen Lichtsignalanlage sowie den Restarbeiten an der Verkehrslenkung. Ich bitte um entsprechende Beachtung. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

mehr

 

Kontakt

Samtgemeinde Nenndorf
Rathaus I

Rodenberger Allee 13
Rathaus II
Poststraße 4
31542 Bad Nenndorf

Telefon: 05723 704-0
Telefax: 05723 704-55
E-Mail: info@nenndorf.de