Was ist eigentlich eine Samtgemeinde?

Eine Samtgemeinde ist ein freiwilliger Zusammenschluss der Mitgliedsgemeinden, der zur Stärkung der Verwaltungskraft getätigt werden kann. Rechtlich fällt die Samtgemeinde in die Kategorie der sonstigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften.

Bezüglich der Aufgabenverteilung existiert im kommunalen Bereich generell die Unterscheidung in Aufgaben des eigenen und des übertragenen Wirkungskreises.
Aufgaben des eigenen Wirkungskreises sind grundsätzlich Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft (z.B. Erhebung von Abwassergebühren), wohingegen Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises staatliche Aufgaben darstellen, die der Kommune von Bund oder Land zur Erledigung übertragen worden sind (z.B. Ausstellung von Personalausweisen).

Die Aufgaben des eigenen Wirkungskreises, die die Samtgemeinde für ihre Mitgliedsgemeinden erfüllt, sind gesetzlich definiert (vgl. § 98 Abs. 1 Nds. Kommunalverfassungsgesetz) und ergeben sich aus folgender Übersicht:

Darüber hinaus können die Mitgliedsgemeinden die Zuständigkeit für weitere Aufgaben des eigenen Wirkungskreises auf die Samtgemeinde übertragen. Diese Aufgaben sind in der Samtgemeinde Nenndorf in § 4 der Hauptsatzung geregelt:

Die gemeindlichen Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises erfüllen grundsätzlich die Samtgemeinden. Eine Ausnahme stellt der Erlass örtlicher Bauvorschriften dar, wofür die Mitgliedsgemeinden zuständig sind.

Außerdem führt die Samtgemeinde die Kassengeschäfte ihrer Mitgliedsgemeinden.
Die generelle Unterstützung der Mitgliedsgemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben stellt schließlich eine weitere übergeordnete Aufgabe der Samtgemeinde dar.

 
 

Kontakt

Samtgemeinde Nenndorf
Rathaus I

Rodenberger Allee 13
Rathaus II
Poststraße 4
31542 Bad Nenndorf

Telefon: 05723 704-0
Telefax: 05723 704-55
E-Mail: info@nenndorf.de