Was ist eigentlich eine Samtgemeinde?
Eine Samtgemeinde ist ein freiwilliger Zusammenschluss der Mitgliedsgemeinden, der zur Stärkung der Verwaltungskraft getätigt werden kann. Rechtlich fällt die Samtgemeinde in die Kategorie der sonstigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften.
Bezüglich der Aufgabenverteilung existiert im kommunalen Bereich generell die Unterscheidung in Aufgaben des eigenen und des übertragenen Wirkungskreises.
Aufgaben des eigenen Wirkungskreises sind grundsätzlich Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft (z.B. Erhebung von Abwassergebühren), wohingegen Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises staatliche Aufgaben darstellen, die der Kommune von Bund oder Land zur Erledigung übertragen worden sind (z.B. Ausstellung von Personalausweisen).
Die Aufgaben des eigenen Wirkungskreises, die die Samtgemeinde für ihre Mitgliedsgemeinden erfüllt, sind gesetzlich definiert (vgl. § 98 Abs. 1 Nds. Kommunalverfassungsgesetz) und ergeben sich aus folgender Übersicht:
- Aufstellung der Flächennutzungspläne
- Trägerschaft der allgemein bildenden Schulen, Erwachsenenbildung, Büchereien
- Sportstätten, Gesundheitseinrichtungen, Altenbetreuung
- Brandschutz
- Gemeindeverbindungsstraßen
- Anschluss- und/oder Benutzungszwang
- Hilfe bei Verwaltungsangelegenheiten
- Schiedsämter
Darüber hinaus können die Mitgliedsgemeinden die Zuständigkeit für weitere Aufgaben des eigenen Wirkungskreises auf die Samtgemeinde übertragen. Diese Aufgaben sind in der Samtgemeinde Nenndorf in § 4 der Hauptsatzung geregelt:
- Verwaltungshilfe bei Aufstellung von Bebauungsplänen
- Erschließung und Bau von Straßen und Wirtschaftswegen
- Errichtung und Unterhaltung von Kindergärten
- Angelegenheiten der Sozialhilfe und Sozialversicherung
- Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften
- Angelegenheiten nach dem Abwasserabgabengesetz
- Schaffung einer Unterstellmöglichkeit an der Schulbushaltestelle des Schulkomplexes Bahnhofstr. 56-60 in Bad Nenndorf und deren Unterhaltung
- Gebühren für die Benutzung der kreiseigenen überdachten Sportstätten in der Samtgemeinde Nenndorf
- Unterhaltung und Betrieb des Jugendzentrums in Bad Nenndorf
Die gemeindlichen Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises erfüllen grundsätzlich die Samtgemeinden. Eine Ausnahme stellt der Erlass örtlicher Bauvorschriften dar, wofür die Mitgliedsgemeinden zuständig sind.
Außerdem führt die Samtgemeinde die Kassengeschäfte ihrer Mitgliedsgemeinden.
Die generelle Unterstützung der Mitgliedsgemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben stellt schließlich eine weitere übergeordnete Aufgabe der Samtgemeinde dar.