Parkausweise beantragen

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Beschäftigten-Parkausweise


Richtlinie zur Erteilung von Parkausweisen in der Samtgemeinde Nenndorf


Allgemeine Informationen

Grundsätzlich besteht in der Samtgemeinde Nenndorf die Möglichkeit einen Parkausweis für festgelegte Straßen in Bad Nenndorf zu beantragen.
Folgende Parkplätze können ohne Parkausweis zeitlich unbegrenzt genutzt werden: Agnes-Miegel-Platz, Parkplatz am Kurhaus, Parkplatz Buchenallee, Parkplatz Hallenbad, Parkplatz am Bahnhof, Parkplatz am Thermalbad.
Von der Erhebung von Parkgebühren wird im gesamten Stadtgebiet generell abgesehen.

Bewohner Parkausweise

Allgemeine Informationen

Der Bewohner-Parkausweis kann von berechtigten Personen beantragt werden und befugt zum kostenfreien Parken in bestimmten Straßen.

Für diese Straßen kann ein Bewohner-Parkausweis beantragt werden:

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Samtgemeinde Nenndorf als untere Verkehrsbehörde.

Verfahrensablauf

Der Bewohnerparkausweis kann schriftlich oder online bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Nach Prüfung der erforderlichen Voraussetzungen und Vorliegen aller entsprechenden Nachweise kann der Bewohnerparkausweis ausgestellt werden.

Voraussetzungen

  1. Der Antragsteller muss den Hauptwohnsitz in einer der o.g. Straßen haben
  2. Das Kraftfahrzeug muss auf den Antragsteller zugelassen sein oder nachweislich dauerhaft von ihm genutzt werden
  3. Auf dem Grundstück des Antragstellers darf kein Stellplatz zur Verfügung stehen

Für welche Kraftfahrzeuge kann ein Parkausweis beantragt werden?

Für PKW.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Dauer des Parkausweises

Der Parkausweis kann entweder für 6 Monate oder für 1 Jahr beantragt werden.
Der Parkausweis wird nicht automatisch verlängert.
Folgeanträge sollten mind. 14 Tage vorher gestellt werden.

Welche Gebühren fallen an?

Laufzeit 6 Monate = 75,00 €
Laufzeit 1 Jahr = 150,00 €
Kennzeichenänderungen = 15,00 €
Ersatzausstellungen = 15,00 €

Bezahlmöglichkeiten

Schriftlicher Antrag: Überweisung
Online-Antrag: PM Payment

Weitere Hinweise

Temporär angeordnete Parkeinschränkungen bzw. -verbote haben Vorrang vor der Regelung des Parkausweises.
Mit einem Bewohner-Parkausweis besteht kein Anspruch auf einen freien Parkplatz.
Der Parkausweis verliert durch Zeitablauf oder Wegzug seine Gültigkeit.
Jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis.
Der Parkausweis muss gut sichtbar im Fahrzeug liegen.

Rechtsgrundlagen

StVO i.V.m. § 5 NKAG

Beschäftigten-Parkausweise

Allgemeine Informationen

Der Beschäftigten-Parkausweis kann von berechtigten Personen beantragt werden und befugt zum kostenfreien Parken auf bestimmten Parkplätzen, welche ohne Ausnahmegenehmigung zeitlich beschränkt sind.

Berechtigte Personen

  1. Selbstständige (inkl. Ärzte) unter Angabe der Anschrift des Gewerbes
  2. Beschäftige mit Beschäftigungsnachweis

Für folgende Parkplätze kann ein Beschäftigten-Parkausweis beantragt werden:

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Samtgemeinde Nenndorf als untere Verkehrsbehörde.

Verfahrensablauf

Der Beschäftigtenparkausweis kann schriftlich oder online bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Nach Prüfung der erforderlichen Voraussetzungen und Vorliegen aller entsprechenden Nachweise kann der Beschäftigtenparkausweis ausgestellt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Gebühren fallen an?

Laufzeit 6 Monate = 75,00 €
Laufzeit 1 Jahr = 150,00 €
Kennzeichenänderungen = 15,00 €
Ersatzausstellungen = 15,00 €

Bezahlmöglichkeiten

Schriftlicher Antrag: Überweisung
Online Antrag: PM Payment

Weitere Hinweise

Temporär angeordnete Parkeinschränkungen bzw. -verbote haben Vorrang vor der Regelung des Parkausweises.
Mit einem Beschäftigten-Parkausweis besteht kein Anspruch auf einen freien Parkplatz.
Der Ausweis verliert durch Zeitablauf oder Aufgabe / Verlegung des Gewerbes / der selbstständigen Tätigkeit seine Gültigkeit.
Der Parkausweis muss gut sichtbar im Fahrzeug liegen.

 

 
 
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Kontakt

Samtgemeinde Nenndorf
Rathaus I
Rodenberger Allee 13
Rathaus II
Poststraße 4
31542 Bad Nenndorf

Telefon: 05723 704-0
Telefax: 05723 704-55
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