Vorbereitungen für die Eheschließung
Die Eheschließung können Sie frühestens ein halbes Jahr vor Ihrem gewünschten Hochzeitstermin anmelden. Für die Anmeldung der Eheschließung ist immer das Standesamt Ihres Wohnsitzes zuständig. Wenn also zumindest einer von Ihnen in der Stadt Bad Nenndorf oder den Gemeinden Haste, Hohnhorst, oder Suthfeld wohnt (dabei reicht auch schon eine Nebenwohnung), können wir die Anmeldung Ihrer Eheschließung entgegennehmen.
Hierzu können Sie einfach gemeinsam mit allen erforderlichen Dokumenten einen Termin im Standesamt zu den allgemeinen Besuchszeiten vereinbaren.
Die Eheschließung selbst kann bei jedem von Ihnen gewünschten Standesamt, unabhängig von Ihrem Wohnsitz, erfolgen.
Benötigte Unterlagen
Um Ihre Eheschließung anzumelden, müssen Sie einige Unterlagen beim Standesamt vorlegen. Welche dies im Einzelnen sind, hängt immer von der persönlichen Situation der Paare ab und sollte abschließend in einem persönlichen Gespräch mit unseren Standesbeamten geklärt werden.
Im Folgenden werden die grundsätzlich immer benötigten Unterlagen dargestellt:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- eine erweiterte Meldebescheinigung (nicht älter als 7 Tage),
Die Meldebscheinigung bekommen Sie beim Einwohnermeldeamt/ Bürgerbüro Ihres Wohnortes. Die Bescheinigung ist nicht mit einer ausländerrechtlichen „Aufenthaltsgenehmigung“ zu verwechseln. Sie enthält vielmehr Informationen über Ihre Anschrift, den Familienstand und Ihre Konfession.
- eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.
Die Abschrift sollte grundsätzlich nicht älter sein als 6 Monate. Sie bekommen sie vom Standesamt Ihres Geburtsortes.
Zusätzlich benötigen Sie, ...
... wenn Sie geschieden sind
- eine Eheurkunde Ihrer letzten Ehe und
- das Scheidungsurteil der letzten Ehe mit Rechtskraftvermerk.
- oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
Wenn Sie mehrfach verheiratet waren, benötigen Sie einen Nachweis aller weiteren Vorehen (z.B. Eheurkunde oder Scheidungsurteil)
... wenn Sie verwitwet sind
- eine Eheurkunde Ihrer letzten Ehe,
- eine Sterbeurkunde Ihres verstorbenen Ehepartners.
Falls Sie Kinder haben, für die Sie allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil sorgeberechtigt sind, müssen Sie Geburtsurkunden für Ihr Kind/ Ihre Kinder vorlegen.
In den folgenden Situationen sollten Sie unbedingt das persönliche Gespräch mit unseren Standesbeamten suchen
- Wenn Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen
- Wenn Sie im Ausland geboren wurden,
- Wenn Sie im Ausland verheiratet waren und/oder geschieden wurden,
- Wenn Sie im Ausland heiraten möchten, oder nach der Eheschließung im Ausland die Ehe beurkunden lassen möchten.