Beurkundung einer Geburt
Sie haben Nachwuchs bekommen? Herzlichen Glückwunsch!
Zunächst sollten Sie wissen, dass eine Geburt, unabhängig vom Wohnort, immer beim Standesamt des Geburtsortes beurkundet wird. Da heute Kinder meistens in Krankenhäusern geboren werden, haben unsere Standesbeamten nur selten das Vergnügen, einen "waschechten Nenndorfer" beurkunden zu dürfen.
Folgende Urkunden sollten Sie, neben einem gültigen Personalausweis oder Reisepass, zum Standesamt mitbringen, wenn Sie eine Geburt anzeigen wollen:
- Verheiratete Eltern benötigen eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
- Nicht miteinander verheiratete Eltern benötigen jeweils eine Geburtsurkunde. Sofern der Vater oder die Mutter bereits verheiratet waren, wird zusätzlich eine beglaubigte Abschrift der geschiedenen Ehe benötigt. Der Vater benötigt außerdem die Erklärung über die Anerkennung der Vaterschaft, sofern die Vaterschaft bereits vor der Geburt des Kindes anerkannt worden ist. Erst nach einer wirksamen Vaterschaftsanerkennung kann der Vater auch im Geburtseintrag des Kindes geführt werden.
Unter Umständen können weitere Unterlagen erforderlich sein. Im Zweifelsfall sprechen Sie uns einfach an, um Unsicherheiten vorab auszuräumen.