Kirchenaustritt
Sie möchten aus der Kirche austreten?
Mitbringen müssen Sie dazu lediglich eine gültigen Personlausweis oder Reisepass. Für die Entgegennahme einer Kirchenaustrittserklärung wird eine Gebühr von 30,00 € erhoben.
Die Erklärung kann nur persönlich (keine Vollmacht) und beim Wohnsitzstandesamt abgegeben werden.
Der (Wieder-) Eintritt in eine Kirche kann dagegen nur bei der jeweiligen Religionsgemeinschaft selbst erklärt werden.
Denken Sie auch daran, Ihrem Finanzamt mitzuteilen. Über den Kirchenaustrit erhalten Sie eine Bescheinigung.