Kirchenaustritt

Sie möchten aus der Kirche austreten?

Mitbringen müssen Sie dazu lediglich eine gültigen Personlausweis oder Reisepass. Für die Entgegennahme einer Kirchenaustrittserklärung wird eine Gebühr von 30,00 € erhoben.

Die Erklärung kann nur persönlich (keine Vollmacht) und beim Wohnsitzstandesamt abgegeben werden. 

Der (Wieder-) Eintritt in eine Kirche kann dagegen nur bei der jeweiligen Religionsgemeinschaft selbst erklärt werden. 

Denken Sie auch daran, Ihrem Finanzamt mitzuteilen. Über den Kirchenaustrit erhalten Sie eine Bescheinigung.

 

 
 

Ihre Ansprechpartner im Standesamt

Standesamt Bad Nenndorf
Poststraße 4
31542 Bad Nenndorf
Fax: 05723 704-66
E-Mail:
standesamt@nenndorf.de

Sara Hattendorf
Telefon: 05723 704-56