Durchführung des Winterdienstes durch den Baubetriebshof
Der Winterdienst der Samtgemeinde Nenndorf, umgesetzt durch den Baubetriebshof, erfolgt bedarfsgerecht in den Monaten November bis März.
Der Bauhof verfügt über einen Personalstamm von elf Mitarbeitern. Für die Monate Dezember bis Februar wird die Personalkapazität des Bauhofes um einen Mitarbeiter verstärkt, sodass in dem genannten Zeitraum zwölf Mitarbeiter auf dem Bauhof tätig sind.
Um eine kontinuierliche Einsatzbereitschaft für die Winterdienstsaison (November bis März) zu garantieren, werden die Mitarbeiter des Baubetriebshofes in zwei Kolonnen eingeteilt, welche jeweils über eine Besetzungsstärke von sechs Personen verfügen. Beide Kolonnen wechseln sich wöchentlich mit der Rufbereitschaft ab. Die Rufbereitschaftzeit beginnt um 4.00 Uhr (Montag bis Sonntag). Erfordert es die Wetterlage, werden die Mitarbeiter ab 4.00 Uhr zum Dienst abgerufen. Nach dem Eintreffen auf dem Bauhof und der Beladung der Fahrzeuge mit Auftausalz, wird spätestens um 4.45 Uhr mit der Durchführung des Räum- und Streudienstes begonnen. Neben den Mitarbeitern, welche die Handräumung/-abstreuung durchführen, sind weiterhin ein Unimog, ein Multicar sowie ein kleiner John Deere Traktor im Einsatz.
Während der regulären Dienstzeit des Bauhofes (Montag bis Donnerstag 7.00 Uhr bis 15.45 Uhr und Freitag 7.00 Uhr bis 12.30 Uhr) können nach Bedarf die Mitarbeiter, welche sich nicht in der Rufbereitschaft befinden und keine weiteren verkehrssicherungspflichtigen Aufgaben zu erfüllen haben, in der Winterdienstdurchführung unterstützend eingesetzt werden.
In erster Priorität wird sich um die verkehrswichtigen und gefährlichen Hauptverkehrsadern und Knotenpunkte gekümmert (siehe Räum- und Streuplan). Ziel ist es, diese Objekte bis zum Berufsverkehr geräumt und gestreut zu haben. Diese Aufstellung, der Winterdienstobjekte der ersten Priorität, geht hierbei freiwillig über die gesetzliche Verpflichtung hinaus.
Anschließend wird in zweiter Priorität der Winterdienst an öffentlichen Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen und Feuerwehrzufahrten verrichtet.
Erst wenn diese beiden Prioritäten winterdienstlich sichergestellt, erneute Beeinträchtigungen ausgeschlossen und personelle Lenk- und Ruhezeiten nicht erreicht sind (die Mitarbeiter sind an solchen Tagen zehn Stunden und mehr im Einsatz), wird sich auf Weisung des Bauamtes, Ordnungsamtes bzw. des Samtgemeindebürgermeisters, entsprechend der aktuellen Verhältnisse, den Nebenstraßen (für diese gibt es keinen festgelegten Ablauf), welche akute Beeinträchtigungen aufweisen, zugewandt. Eine gesetzliche Verbindlichkeit hierzu besteht nicht.
Der Winterdienst endet um 20.00 Uhr. Werden öffentliche Veranstaltungen rechtzeitig angemeldet, wird durch die Verwaltung entschieden, ob die Einsatzzeiten ausgedehnt werden.
An Gefahrenpunkten sind ferner Streukisten aufgestellt. Der Bürger kann sich nach Bedarf mit dem in den Streukisten befindlichen Streugut, an diesen Örtlichkeiten, in einer Notlage selber helfen. Das Streugut in den Streukisten dient jedoch nicht dazu, dieses für den privaten Gebrauch zu entnehmen.
Räum- und Streuplan Bad Nenndorf