Landtagswahl
Am 09.10.2022 sind in 21 Wahllokalen der Samtgemeinde Nenndorf die Türen geöffnet. In der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr sind die Wahlberechtigten aufgerufen, die Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages zu wählen.
E sind 2 Stimmen zu vergeben. Die Erststimme ist für die Wahl eines Kreiswahlvorschlages vorgesehen, die Zweitstimme für die Wahl eines Landeswahlvorschlages.
Wahlberechtigt für die Landtagswahl sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz im Land Niedersachsen und aktuell in der Samtgemeinde Nenndorf haben und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Fragen zur Landtagswahl beantwortet gerne das Wahlamt der Samtgemeinde Nenndorf,
Telefon 05723 704-56
Email: buergerbuero@bad-nenndorf.de
Links:
Ergebnisse der Landtagswahlwahl 2022
Ergebnisse der Landtagswahl 2013
Ergebnisse der Landtagswahl 2008
Der Landeswahlleiter in Niedersachsen