Modernisierungsrichtlinie zum Sanierungsgebiet Stadtzentrum mit Park

Förderrichtlinie der Stadt Bad Nenndorf für Modernisierungs- und
Instandsetzungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet  
„Stadtzentrum mit Park“
(Modernisierungsrichtlinie)

 

Die Stadt Bad Nenndorf ist mit dem Sanierungsgebiet „Stadtzentrum mit Park “ in die Städtebauförderung des Landes Niedersachsen, Programmkomponente „Lebendige Zentren“, aufgenommen. Damit stehen in den kommenden Jahren Fördermittel für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen von Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen zur Verfügung.

Die Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden ist für das Erreichen der Ziele und Zwecke der Sanierung von besonderer Bedeutung. Die Stadt Bad Nenndorf beabsichtigt daher, Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen im Rahmen der Regelungen der Städtebauförderungsrichtlinie des Landes Niedersachsen (R-StBauF) in Verbindung mit § 177 BauGB mit Städtebauförderungsmitteln zu bezuschussen.

Zur Förderung vorgenannter Maßnahmen im Sanierungsgebiet „Stadtzentrum mit Park“ hat der Rat der Stadt Bad Nenndorf nachstehende Modernisierungsrichtlinie beschlossen.

 
 
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