Informationen zu Vergaben
Zur effektiven Vorbeugung gegen Unregelmäßigkeiten (z. B. Korruption, ungerechtfertigte Bevorzugung ortsansässiger oder ortsnaher Unternehmen) sind im Anschluss an ein durchgeführtes Vergabeverfahren vom Auftraggeber Mindestangaben im Sinne einer nachträglichen Transparenz unverzüglich zu veröffentlichen, sofern das jeweilige Auftragsvolumen erreicht ist. Dies ist bei
1. Bauaufträgen nach VOB/A:
(Veröffentlichung sechs Monate)
- Freihändige Vergaben (ohne Teilnahmewettbewerb) ab 15.000 €
- Beschränkte Ausschreibungen (ohne Teilnahmewettbewerb) ab 25.000 €
2. Liefer- und Dienstleistungsaufträgen nach UVgO:
(Veröffentlichung drei Monate)
- Verhandlungsvergaben (ohne Teilnahmewettbewerb) ab 25.000 €
- Beschränkte Ausschreibungen (ohne Teilnahmewettbewerb) ab 25.000 €
Gemäß § 30 Abs. 1 UVgO beziehungsweise § 20 Abs. 3 VOB/A informieren wir hierzu auf der Internetseite der Samtgemeinde Nenndorf.