Informationen zu Vergaben

Zur effektiven Vorbeugung gegen Unregelmäßigkeiten (z. B. Korruption, ungerechtfertigte Bevorzugung ortsansässiger oder ortsnaher Unternehmen) sind im Anschluss an ein durchgeführtes Vergabeverfahren vom Auftraggeber Mindestangaben im Sinne einer nachträglichen Transparenz unverzüglich zu veröffentlichen, sofern das jeweilige Auftragsvolumen erreicht ist. Dies ist bei

1. Bauaufträgen nach VOB/A:
(Veröffentlichung sechs Monate)

2. Liefer- und Dienstleistungsaufträgen nach UVgO:
(Veröffentlichung drei Monate)

Gemäß § 30 Abs. 1 UVgO beziehungsweise § 20 Abs. 3 VOB/A informieren wir hierzu auf der Internetseite der Samtgemeinde Nenndorf.

 
 

Ansprechpartnerin

Frau Reinhardt
Telefon: 05723 704-43
Fax: 05723 704-67
E-Mail: yvonne.reinhardt@nenndorf.de