Stadt Bad Nenndorf beschließt Hilfspaket - Hilfe hier beantragen
Hilfspaket Bad Nenndorf
Zu Beginn der Corona-Pandemie hat die Stadt Bad Nenndorf ein Hilfspaket für die durch den Lockdown Betroffenen aufgelegt. Im Paket enthalten waren auch Mittel für die Aktion „Solidarität statt Egoismus“. Seinerzeit wurden insgesamt 300.000 € außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.
Von diesen Mitteln wurden für Zuschüsse an Gewerbetreibende 30.000 € abgerufen. Weiteren Gewerbetreibenden wurden Mieten in stadteigenen Objekten in Höhe von rd. 60.000 € erlassen. Für die Aktion „Solidarität statt Egoismus“ wurden rd. 7.000 € verwendet. Diese Mittel wurden in den Nachtragshaushalt 2020 aufgenommen.
Inzwischen wurde erneut ein Lockdown verhängt, der unter anderem Gewerbetreibende durch die Schließung der Geschäfte belastet. Dieser Lockdown soll zunächst bis zum 14.02.2021 andauern.
Der Verwaltungsausschuss hat beschlossen, das Hilfspaket erneut aufzulegen. Es werden 200.000 € bereitgestellt. Die Bedingungen aus dem Vorjahr werden wie folgt übernommen:
1. Soforthilfe für insolvenzbedrohte Unternehmen
Neben und unabhängig von den Bundes- und Landesprogrammen sollen Gewerbetreibende mit Sitz in Bad Nenndorf einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von 3.000 € als sofortige Überbrückungshilfe zur Abwendung einer drohenden Insolvenz in Anspruch nehmen können. Das nach diesem Vorschlag bereitzustellende Geld ist nicht dazu gedacht, Corona bedingte Einbußen ganz oder teilweise wirtschaftlich auszugleichen. Vielmehr kommt die Bad Nenndorfer Soforthilfe nur den Gewerbetreibenden zugute, die bis zur Krise wirtschaftlich stabil waren und jetzt krisenbedingt kurz vor dem Aus stehen.
Die Anforderungen sind also hoch. Dass sie im Einzelfall erfüllt werden, muss das Unternehmen darlegen und durch eine eidesstattliche Versicherung bestätigen. Die Rechte einer nachträglichen Prüfung und Rückforderung behält sich die Stadt vor. Für die Zuschüsse im Rahmen des Bad Nenndorfer Programms werden insgesamt 90.000 € zur Verfügung stehen, sodass maximal 30 Unternehmen unterstützt und vor dem Weg in die Insolvenz bewahrt werden könnten. Um den Zweck zu erfüllen, soll das Geld unmittelbar beantragt und dann auch sehr bald innerhalb weniger Tage ausgezahlt werden können.
2. Erlass des Pachtzinses für gewerblich genutzte Immobilien der Stadt
Die Stadt hat einige Immobilien an Privatleute verpachtet, die darin und damit ein Gewerbe betreiben. Von den behördlichen Anordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie waren bzw. sind auch diese Betriebe nachteilig betroffen. Die Mieten werden zunächst für den Januar 2021 ausgesetzt. Bei einer Verlängerung des Lockdowns werden die Mieten analog weiter ausgesetzt. Dafür werden 75.000 € zur Verfügung gestellt.
3. Liquiditätshilfe für Vereine
Wie Unternehmen können auch Vereine durch die Corona-Pandemie zum Teil in finanzielle Not geraten. Als Liquiditätshilfe werden 20.000 € bereitgestellt. Aus diesem Hilfsfonds kann gemeinnützigen Vereinen mit Sitz in Bad Nenndorf, die Corona bedingt nachweislich in erhebliche Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind oder zu geraten drohen, unbürokratisch mit einem angemessenen Betrag geholfen werden. Die Verwendung des nicht rückzahlbaren Zuschusses ist nachträglich zu belegen. Über die Zuschussgewährung entscheidet die Stadtverwaltung auf schriftlichen Antrag, der zu begründen ist, und dem geeignete Nachweise für die außergewöhnliche Notlage in der Corona-Krise beizufügen sind.
4. Solidarität statt Egoismus
Für die Fortführung und Ausdehnung der Maßnahmen der Aktion „Solidarität statt Egoismus“ werden 15.000 € zur Verfügung gestellt.
Für Fragen und als Empfänger Ihrer Anträge nutzen Sie bitte die E-Mail Adresse: Hilfspaket@bad-nenndorf.de
Bleiben Sie gesund!
Ihr Stadtdirektor
Mike Schmidt
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