HIER UNSERE LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK:

An- Ab- und Ummeldungen von Wohnungen
Aufenthaltsbescheinigung
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Auskunftssperren
Beglaubigungen
Fifty-Fifty-Tickets
Fischereischein
Fundangelegenheiten
Führungszeugnis
Haushaltsbescheinigung
Meldebescheinigung
Melderegisterauskünfte
Personalausweis
Reisepass
Seniorentaxi-Gutscheine
Untersuchungsberechtigungsscheine

An- Ab- und Ummeldungen von Wohnungen

Nach einem Wohnungswechsel besteht nach den Vorschriften des Nds. Meldegesetzes die Verpflichtung, den neuen Wohnsitz innerhalb einer Woche beim örtlichen Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro anzumelden. Die Abmeldung einer Wohnung ist nur bei der Auflösung einer Zweitwohnung oder im Falle eines Wegzuges ins Ausland erforderlich.
Mitbringen müssen Sie für eine An-, Ab- oder Ummeldung Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass und die Wohnungsgeberbestätigung. 

Die An-, Ab- oder Ummeldung ist gebührenfrei

Aufenthaltsbescheinigung

Die Aufenthaltsbescheinigung enthält zusätzlich zu den Angaben einer Meldebescheinigung Informationen zu Ihrer Konfession und Ihrem Familienstand.
Eine Aufenthaltsbescheinigung benötigen Sie für die Anmeldung einer Eheschließung beim Standesamt. 

Die Gebühr beträgt 7,50 €

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Für die Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister müssen Sie Ihren Personalausweis mitbringen.
Die Erteilung der schriftlichen Auskunft erfolgt durch das Bundesamt für Justiz in Bonn.
Sofern Sie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde benötigen, halten Sie bitte die Behördenanschrift bereit, da die Auskunft vom Bundesamt für Justiz unmittelbar an die Behörde versandt wird.
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 2 Wochen
Die Gebühr beträgt 13,00 €.

Auskunftssperren (nicht in Haste)

Grundsätzlich haben Außenstehende (Private, Behörden, etc.) die Möglichkeit, im Melderegister gespeicherte Informationen (z.B. Adressdaten) im Bürgerbüro zu erfragen. Dieser Weitergabe von persönlichen Daten kann im Einzelfall widersprochen werden.
Eine Auskunftssperre muss schriftlich beantragt werden und bedarf einer Begründung.

Eine Auskunftssperre kann nur befristet eingerichtet werden.
Die Einrichtung einer Auskunftssperre ist gebührenfrei.

Beglaubigungen

Zahlreiche Behörden, Jobanbieter, etc. akzeptieren keine einfachen Kopien Ihrer vorzulegenden Unterlagen, sondern verlangen Originale oder beglaubigte Kopien oder Abschriften der Dokumente. Wir beglaubigen Kopien und Abschriften Ihrer Urkunden, Zeugnisse und sonstiger Dokumente sowie Unterschriften. Mit der Beglaubigung wird bestätigt, dass der Inhalt der Kopie mit dem des Originals übereinstimmt, bzw. dass die gezeichnete Unterschrift von Ihnen geleistet worden ist.

Für die Beglaubigung einer Kopie oder Abschrift beträgt die Gebühr 5,00 €, für eine Unterschrift 5,00 €. Für Renten- und Bildungszwecke (Bewerbung, Universität) sowie für GEZ-Befreiungsanträge ist die Beglaubigung gebührenfrei.

Fifty-Fifty-Tickets

Fifty-Fifty-Tickets sind Taxi-Gutscheine für Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 16 und 25 Jahren.


Gegen Vorlage des Personalausweises werden jeweils 20 Taxi-Gutscheine ausgehändigt. Die Ausgabe kann einmal im Jahr erfolgen.
Fifty-Fifty-Tickets sind eine Initiative des Landkreises Schaumburg.
Die Ausgabe der Fifty-Fifty-Tickets ist gebührenfrei. 

Fischereischein (nicht in Haste)

Hobbyangler benötigen, um in deutschen Gewässern angeln zu dürfen, einen Fischereischein. Voraussetzung ist, dass Sie das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Weitere Informationen finden Sie hier:

Fundangelegenheiten

Gefundene Gegenstände, deren Eigentümer nicht bekannt ist, können bei uns abgegeben werden. Sofern Sie etwas verloren haben, kann es also gut sein, dass die Sache bei uns verwahrt wird.
Wollen Sie bei Ihrer Versicherung beispielsweise einen Fahrraddiebstahl anmelden, benötigen Sie zuvor von uns eine Bescheinigung, dass die verlorene Sache (z.B. Fahrrad) nicht als Fundsache bei uns abgegeben worden ist. 

Für die Bescheinigung wird eine Gebühr erhoben. 

Die gefundenen Gegenstände werden bei uns mindesten 6 Monate aufbewahrt. Regelmäßig führen wir eine Fundsachenversteigerung durch, bei der alle Gegenstände, die lange genug verwahrt worden sind (vom Handy bis zum Fahrrad) unter den Hammer kommen. Die Fundsachenversteigerung hat sich in den letzten Jahren zu einem Pflichttermin für Schnäppchenjäger entwickelt.

Führungszeugnis

Für die Beantragung eines Führungszeugnisses müssen Sie Ihren Personalausweis mitbringen.
Die Ausstellung des Führungszeugnisses erfolgt durch das Bundesamt für Justiz in Bonn. 

Sofern Sie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde benötigen (Belegart O), halten Sie bitte die Behördenanschrift bereit, da das Zeugnis vom Bundesamt für Justiz unmittelbar an die Behörde versandt wird.

Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 2 Wochen. 

Die Gebühr beträgt 13,00 €.

Sie können auch direkt elektronisch unter Nutzung der Ausweisfunktion des neuen Personalausweises oder des elektronischen Aufenthaltstitels einen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses bei der Registerbehörde, dem Bundesamt für Justiz, übermitteln.

Weitere Informationen finden Sie hier: 

Online-Portal des Bundesamtes für Justiz

Weiterleitung zur Website https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/lesen

Haushaltsbescheinigung

Eine Haushaltsbescheinigung benötigen Sie, wenn Sie nachweisen müssen (z.B. bei der Beantragung von Kindergeld) wie viele Personen in Ihrem Haushalt leben. 

Mitbringen müssen Sie Ihren Personalausweis. 

Meldebescheinigung

Eine Meldebescheinigung können Sie online in unserem Serviceportal beauftragen.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Melderegisterauskünfte

 Auskünfte aus dem Melderegister erhalten Sie in unserem Serviceportal.

Personalausweis

Ab dem 16. Lebensjahr sind Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Ein neuer Personalausweis ist regelmäßig bei Ablauf der Gültigkeit oder nach Namensänderungen (z.B. wegen Eheschließung) erforderlich.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Reisepass

Für Reisen in zahlreiche Länder, überwiegend außerhalb Europas, benötigen Sie einen gültigen Reisepass.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Seniorentaxi-Gutscheine

Das Seniorentaxi ist eine Initiative des Landkreises Schaumburg und dient als Ergänzung zum öffentlichen Personennahverkehr. 

Alle Personen ab dem 65. Lebensjahr oder für Schwerbehinderte ab 50 % mit Wohnsitz im Landkreis Schaumburg sind berechtigt, das Seniorentaxi zu nutzen. Sie erhalten bei uns Seniorentaxi-Gutscheine, die Ihnen beim Bezahlen der Taxifahrt zu 2,50 € je Gutschein angerechnet werden. Maximal die Hälfte des Fahrpreises kann mit den Gutscheinen beglichen werden. 

Das Seniorentaxi kann für Fahrten innerhalb des Kreisgebietes montags bis freitags zwischen 18.00 Uhr und 06.00 Uhr des darauf folgenden Tages, samstags zwischen 14.00 Uhr und 06.00 Uhr des darauf folgenden Tages sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig bis 06.00 Uhr des darauf folgenden Tages bei den teilnehmenden Taxiunternehmen in Anspruch genommen werden.

Untersuchungsberechtigungsscheine (nicht in Haste)

Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und eine Ausbildung oder ein Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) beginnen wollen, müssen sich zuvor nach den Bestimmungen des Jugendarbeitschutzgesetzes einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. Hierfür wird ein Untersuchungsberechtigungsschein benötigt, der dem Hausarzt vorgelegt werden muss. 

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

 
 

Kontakt

Bürgerbüro der Samtgemeinde Nenndorf

Poststraße 4
31542 Bad Nenndorf

Telefon: 05723 704-23
Fax: 05723 704-66
E-Mail: buergerbuero@nenndorf.de

vorherige Terminabsprache
Telefonisch 05723-7040
oder online Terminvergabe